Neuanlagen - max. 2.300 Euro für Pellets- und Hackschnitzel-Anlagen - max. 1.200 Euro für Scheitholzanlagen - max. 2.700 Euro für landwirtschaftliche Hackgut-Anlagen
Umstellung einer fossilen Altanlage - max. 2.800 Euro für Pellets- und Hackschnitzel-Anlagen - max. 1.700 Euro für Scheitholz-Anlagen - max. 3.200 Euro für landwirtschaftliche Hackgut-Anlagen
Bei Erneuerung einer alten Biomasse-Heizanlage (mind. 10 Jahre alt) kann die Förderung für Neuanlagen in Anspruch genommen werden.
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